AGBs

§ 1 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt an dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Zeitpunkt, bzw. mit der Übergabe der Mietgegenstände vom Vermieter an den Mieter.
Die Mietzeit endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände von dem Mieter an den Vermieter. Das Ende der Mietzeit ist durch den Mieter 48 Stunden vorher anzukündigen. Nach Bekanntgabe des gewünschten Mietendes werden in jedem Falle 2 Miettage zusätzlich berechnet.

§ 2 Transportkosten, sonstige Leistungen
Im Falle der Anlieferung der Mietgegenstände vom Vermieter an den Mieter werden die Lieferkosten gesondert zur Miete berechnet. Auch eventuelle Auf- und Abbaukosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten sind vor Vertragsbeginn in schriftlicher Form niederzulegen.

§ 3 Mietpreis
Der Mietpreis richtet sich nach der aktuell gültigen Preisliste der Oditro UG (haftungsbeschränkt). Jeder angefange Kalendertag ist ein Miettag, jedoch werden der erste und letzte Miettag als ein Miettag berechnet. Die Mindestmietdauer eines Mietgegenstandes beträgt immer 4 Tage. Bei Unterschreitung der Mindestmietdauer werden 4 Miettage abgerechnet.

§ 4Abrechnung, Zahlung
Der Vermieter behält sich vor, bei einer längeren Mietzeit alle 14 Tage eine Abschlagsrechnung zu stellen. Die Abschlagsrechnungen sind 14 Tage nach Erhalt rein Netto fällig. Bei den Schlussrechnungen gewährt der Vermieter ein Zahlungsziel von 28 Tagen. Wir weisen darauf hin, dass der Vermieter sich das Recht vorbehält bei nicht fristgerechter Zahlung der Abschlagsrechnung die Mietgeräte vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit auf Kosten des Vermieters abzuholen.

§ 5 Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände in einwandfreien,betriebsfähigen Zustand zu übergeben. Der Mieter hat die Möglichkeit, vor Mietbeginn die Mietgegenstände zu besichtigen.

§ 6 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich die Geräte in einem einwandfreien, betriebsfähigem Zustand zurückzugeben. Eventuelle Kosten für Reinigung oder Reparaturen sind vom Mieter zu tragen.
Die Wasserentleerung an Kondenstrocknern ist, soweit nicht anders vertraglich geregelt, vom Mieter zu übernehmen. Für eventuelle Schäden durch überlaufender Auffangbehälter übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.
Des Weiteren verpflichtet sich der Vermieter, die Geräte vor Schäden zu schützen, wie z.B. Überspannungsschäden. Alle durch falsches Handhaben der Mietgegenstände entstandene Kosten trägt der Mieter.

Die Mietgegenstände sind vom Mieter gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Bei Verlust oder gewaltsamer Zerstörung sind die Kosten der Reparaturen bzw. die Wiederbeschaffung der Geräte vom Mieter zu tragen. Des Weiteren sind die Kosten des dadurch entstandenen Mietausfalls vom Mieter zu tragen.

Im Falle von Funktionsstörungen der Mietgegenstände ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter in schriftlicher Form zu Informieren.

Oditro UG (haftungsbeschränkt)

Enger Weg 5

63679 Schotten

 

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